Einträge aus den Google Suchergebnissen entfernen

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Aufgrund eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union bietet Google nun die Möglichkeit, per Formular Links von Webseiten anderer Betreiber aus den Suchergebnissen löschen zu lassen.

Natürlich betrifft das nur bestimmte Inhalte, wie etwa personenbezogene, und auch dann nur, wenn sie den Namen der Person beinhalten und “in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen”, so formuliert es das Urteil des EU Gerichtshofs.

Im besonderen ging es bei dem Urteil um veraltete Informationen über die eigene Person, und ob ein öffentliches Interesse an den beanstandeten Informationen besteht, zum Beispiel, wenn es um wirtschaftliche Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Für den Löschungsantrag benötigt man folgende Daten:

  1. Land, in welchem die Seite mit dem Link angemeldet ist (nicht das eigene Wohnland!)
  2. Namen der betroffenen Person. Linklöschung ist auch im Auftrag anderer Personen möglich (Beziehung zueinander angeben)
  3. E-Mail-Adresse für Kontaktaufnahme
  4. URLs der zu löschenden Seite(n) mit Begründung
  5. Ausweiskopie als Datei
  6. Datum und digitale Unterschrift

Wenn man firmen- oder personenbezogenen Daten löschen will, die auf anderen Websiten veröffentlicht wurden, dann ist üblicherweise der erste Schritt, den Betreiber dieser Website zu kontaktieren. Dies kann telefonisch oder per Email, in gravierenderen Fällen per eingeschriebenen Brief oder gleich durch die Rechtsvertretung geschehen. Hier sollte auf jeden Fall detailiert der Grund beschrieben werden, warum eine Löschung dieser Daten für die eigene Person oder Firma wichtig ist.

Erst wenn diese Vorgehensweise nicht fruchtet, der Betreiber also die Löschung nicht durchführen will oder gar nicht darauf reagiert, sollte man den Schritt per Suchmaschinen-Löschantrag gehen. Dies kann man natürlich bei allen Suchmaschinenanbietern machen, dedizierte Formulare sucht man bei den meisten aber leider (noch) vergeblich. Da bleibt dann nur der Weg eines per Email oder Post gesendeten Antrags.

Früher oder später werden die anderen Suchmaschinen-Betreiber auch den Schritten von Google folgen müssen, denn der Identitätsdiebstahl und -missbrauch im Internet nimmt täglich zu, somit werden zusätzliche und vereinfachte Löschantragsverfahren nicht nur für veraltete Daten unabdingbar sein.

Das Formular zum Löschantrag finden Sie hier: Google Löschantrag Suchergebnissen

Zum Entfernen von Einträgen andere Google Dienste (Blogger, Google+, YouTube, Google Play, usw.): Entfernen von Inhalten aus Google

Weitere Information hierzu von Google: Google Richtlinien zum Entfernen von Inhalten

 

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